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Aktuelles Riedstadt | Allgemein

Freiflächenfotovoltaik in Wolfskehlen

5. März 20255. März 2025

Die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wolfskehlen soll in der Stadtverordnetenversammlung am 13.03.2025 beschlossen werden. Geplant ist die Anlage auf einer bisherigen Ackerfläche von ca. 11,47 ha mit sehr guten Bodenbewertung von 70-80 Punkten. Im Länderfinanzierungsprogramm für Wasser, Boden und Abfall 2023, kurz LABO, wird empfohlen in der Vollzugshilfe zu §§ 6-8 BBodSchV (Bundesbodenschutzverordnung) Böden für FFA (Freiflächen Fotovoltaikanlagen) mit einer Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl von besser wie 60 nicht in Anspruch zu nehmen.

Daher nehmen die Freien Wähler Riedstadt nach ausführlichen Abwägungen von für und wider vorgebrachter Argumentationen dazu wie folgt Stellung:

  1. Die Erstellung von FF-Anlagen ist für die Energiewende alternativlos und andernorts entstehen viel größere Anlagen:

FW: Es gibt durchaus Alternativen, fast nichts ist alternativlos.

2. Von diesen guten Böden gibt es hier sehr viel, daher kann er mit einer FFA überplant werden.

FW: Ja, in der Rheinischen Tiefebene gibt es viel, dieser guten Böden, aber nicht in Gesamtdeutschland. Allerdings ist ein großer Teil dieser Böden der Tiefebene bereits durch Besiedelung und Industrieanlagen für immer verloren. Ein weiterer Teil dient dem Natur- und Landschaftsschutz, steht also ebenfalls der landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr zur Verfügung.

3. Der Boden wird durch die FFA nicht versiegelt und kann noch begrünt werden.

FW: Stimmt, die Versiegelung liegt nur bei 2-5% (LABO). Aber die Fläche wird für ca. 30 Jahre der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.

4. Es ist unsinnig, unter Umständen auf diesen Böden Pflanzen anzubauen, um sie dann in Biogaskraftwerken zu verstromen.

FW: Biogaskraftwerke arbeiten klimaneutral, sind also nicht unsinnig. Biogaskraftwerke verarbeiten nicht nur Pflanzen, sondern auch Abfälle oder Lebensmittelreste. 2023 wurden bereits 8,5% des deutschen Energiebedarfs mit Hilfe von Biogasanlagen hergestellt.  (Bundesnetzagentur) Biogaskraftwerke haben einen Wirkungsgrad von ca. 45% und sind grundlastfähig, wie andere Gas- und Kohlekraftwerke auch. PV-Anlagen hingegen haben nur einen Wirkungsgrad von ca. 20% und damit den geringsten Wirkungsgrad aller elektrischen Energieerzeuger. PV Anlagen sind nicht grundlastfähig und werden es naturgemäß auch nie werden. Bereits heute werden an idealen Sonnentagen Windkraftanlagen und wie im vergangenen Jahr auch FFA Anlagen wegen drohender Überlastung vom Netz genommen.

Noch im Februar dieses Jahres hat der Bundestag für 2027 nicht nur eine weitere Erhöhung der CO 2 Abgabe, sondern auch die Abschaffung der Einspeisevergütung für Solarstrom zu Zeiten negativer Strompreise beschlossen. Das geschieht immer wieder an sonnenreichen oder auch windreichen Tagen.

5. Wir können niemanden zwingen, auf bereits verlorenen Flächen eine PV-Anlage zu errichten.

FW: Das ist richtig und das möchten wir auch nicht. Aber im Eigentum und der Verfügungsgewalt der Stadt Riedstadt befinden sich noch reichlich Dach- und sonstige Flächen, welche mit PV-Anlagen überplant werden können.

6. Regenerative Energiegewinnung geht vor Natur- und Bodenschutz

FW: Das ist eine Frage der persönlichen Einstellung und steht nirgendwo geschrieben. Wir Freien Wähler sind Befürworter von PV-Anlagen und betreiben sie selbst. Für uns mitentscheidend für eine Betreibung sind aber auch die Flächen, auf denen sie errichtet werden. Statt auf sehr guten Ackerböden oder Wiesen, sehen wir sie lieber auf bereits verlorenen Flächen.       ……. Und von denen gibt es noch genug.

Daher unterstützen wir den Bauernverband Wolfskehlen und werden den Beschlussvorschlag ablehnen.

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