Straßenbeiträge und kein Ende?
Die Erhebung von Straßenbeiträgen ist nicht nur in Riedstadt ein Dauerbrenner. Seit 2019 werden diese in Form der „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ erhoben. Dabei darf daran erinnert werden, dass die Mitfinanzierung der Hauseigentümer über Straßenbeiträge ausschließlich bei grundhaften Erneuerungen zum Tragen kommt. Straßenreparaturen werden nicht über Straßenbeiträge, sondern über die üblichen Haushaltsmittel einer Kommune finanziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Straßen nicht nur dem Verkehr dienen sondern auch Bestandteil der Wertigkeit einer Immobilie sind. In diesem Zusammenhang unterscheidet sich ein Straßenbeitrag von einer Kfz- oder Mineralölsteuer. Während Gebühren und Beiträge zweckgebunden verwendet werden müssen, ist das bei Steuern nicht der Fall. Riedstadt kann auf die Erhebung von Straßenbeiträgen auch in naher Zukunft noch nicht verzichten. Das wissen viele Bürger. Daher wird das mehrheitlich akzeptiert. Weniger akzeptiert wird die unterschiedliche Belastung der einzelnen Abrechnungsgebiete. Dabei ist diese Unterscheidung von der Sache her begründet richtig. Allerdings ist die jetzige Einschätzung nicht nachvollziehbar und führt daher immer wieder zu Streitigkeiten. Wir Freien Wähler können das nachvollziehen, haben daher auch in der Vergangenheit schon versucht Klarheit herzustellen, sind mit unseren Anträgen aber im Riedstädter Parlament gescheitert. Einen erneuten Anlauf wollten wir mit einem Antrag in der 14.STVV am 15.12.2022 starten. Eine Berechnung mit belegbaren Daten und verständlichen Begründungen sollte Klarheit schaffen. Dazu war eine Nennung der „Beitragsfähigen Investitionsaufwendungen“, eine Klärung der Schonungsfrage, der maximalen Höhe des Beitragssatzes sowie eine rückwirkende Geltung vorgesehen. Doch bereits im vorgelagerten Haupt- und Finanzausschuss war keine Mehrheit erkennbar. Lediglich die CDU sprach sich für unseren Antrag aus, so daß wir ihn erneut zurück stellen mussten.