Weltstillwoche: Stillende Frauen am Arbeitsplatz besser informieren
Alljährlich findet die deutsche Weltstillwoche in der 40. Kalenderwoche (eine normale Schwangerschaft dauert ca. 40 Wochen) mit wechselnden Themenschwerpunkten statt. Dieses Informationsformat richtet sich an Mütter, Frauen, Familien und ihr Umfeld.
Die diesjährige Weltstillwoche steht unter dem Motto:
Stillen im Beruf – Kenne deine Rechte.
Deutschland hat weltweit eines der fortschrittlichsten Gesetze im Bereich Schutz von Stillenden am Arbeitsplatz. Leider kenne vielen Frauen, Mütter und Beteiligte diese gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht. Die gesetzliche Grundlage für Angestellte bietet das Mutterschutzgesetz, für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sind es die Mutterschutzverordnungen.
Überblick über die rechtlichen Grundlagen:
- Bei Vollzeitbeschäftigung ist es im ersten Lebensjahr des Kindes erlaubt, mindestens zweimal 30 Minuten oder mindestens einmal 60 Minuten zu stillen bzw. Muttermilch abzupumpen, je nach tatsächlicher Stilldauer.
- Entfallende Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden. Mit dem ersten Geburtstag des Kindes endet nur das Recht auf bezahlte Freistellung. Die restlichen Ansprüche bleiben bestehen.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen nutzbareren, abschließbaren Raum mit bequemer Sitzgelegenheit, sauberer Abstellfläche und Stromanschluss zum Stillen oder auch Milch abpumpen zur Verfügung zu stellen.
- An Sonn- und Feiertagen dürfen Stillende nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin arbeiten. Mehr- und Nachtarbeit sind jedoch verboten.
- Stillende müssen durch den Arbeitgeber vor gesundheitlichen Gefährdungen geschützt werden. Dies erfordert eine Gefährdungsbeurteilung für den betroffenen Arbeitsplatz. Ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot kommt dann in Frage, wenn durch Umgestaltung oder Arbeitsplatzwechsel keine geeigneten Bedingungen hergestellt werden können.
„Frauen und Mütter müssen in ihrem Vorhaben ihr Kind zu stillen bestmöglich ermutigt und unterstützt werden. Hierzu muss der Raum und die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es braucht aber auch eine allgemeine Akzeptanz der Gesellschaft und auch den Arbeitgeber für diesen besonderen, kurzweiligen Lebensabschnitt der Frauen, damit das gelebte Wirklichkeit werden kann. Ich sehe uns als Politiker hier ebenfalls in der Informationspflicht.“ sagt Christin Jost, Frauenpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Hessen.