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Wer bei der Inklusion spart, spart am falschen Ende!

14. Juli 202514. Juli 2025
Michael Jeske Landesarbeitsarbeitsgemeinschaft Gesundheit, Pflege und Soziales
Michael Jeske – Stellv. Leiter der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit, Pflege und Soziales (LAG GPS)

In dem am 08.07.2025 in den Bundestag eingebrachten Haushaltsentwurf 2025/2026 plant die Bundesregierung massive Kürzungen bei den Ausgaben im Bereich Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen.

Die Zuschüsse des Bundes für die Inklusion behinderter Menschen sollen um über 20 bis 40 Prozent zurückgefahren werden.

Wir sagen:

Diese Kürzungen würden die Handlungsmöglichkeiten in zentralen Sozialbereichen schwächen, die ohnehin längst noch nicht so weit sind, wie die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits 2009 ratifiziert hat, es vorsieht. Der Bund würde erneut Kosten für zentrale Aufgaben des Sozialstaates auf Länder und Kommunen abwälzen. Beschwerte sich Kanzler Merz noch vor wenigen Tagen in diversen Interviews über Steigerungsraten von 10% in diesem Bereich, zieht er jetzt nicht nur die Bremse, sondern legt während der Fahrt den Rückwärtsgang ein.

 

Stoppt diesen Kahlschlag!

Kurzfristige haushalterische Ziele dürfen nicht langfristig den Menschen schaden, die ein Grundrecht darauf haben, trotz ihrer Einschränkungen gleichberechtigt am Leben in unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Hintergrund :

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Seitdem wurden wichtige Fortschritte gemacht, aber die Umsetzung ist noch lange nicht abgeschlossen. Besonders in Bereichen wie Inklusion, Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Bildung bestehen nach wie vor erhebliche Defizite.

So kritisiert die Monitoring-Stelle UN-BRK weiter Defizite im Bereich der der Integration in der Arbeitsmarkt, der kommunalen und privaten Barrierefreiheit, dem ÖPNV und der Bildung.

So werden trotz rechtlichem Anspruch auf inklusive Beschulung Kinder nur Behinderungen weiter alternativlos auf Förderschulen verwiesen. Nur rund 45 % der Kinder mit Förderbedarf besuchen in Deutschland eine Regelschule. In Hessen sind es sogar nur 37%. Das ist absolut unzureichend und bleibt weit hinter unseren Möglichkeiten zurück.

Eine große Zahl an Behördengebäuden ist bis heute nicht barrierefrei. Private Anbieter, z. B. Arztpraxen, Restaurants, Wohnungsbau, sind weiter nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet. Auch in der  Barrierefreiheit von Webseiten, Apps und beim E-Government  bleibt Deutschland hinter seinen Möglichkeiten zurück. Unterschiedliche Standards und Leistungen zwischen Bundesländern müssen ausgeglichen werden, kommunale Inklusionspläne müssen gestärkt werden. Es darf bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen keinen Unterschied machen, ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnt. Ist Deutschland mit der UN-BRK „fertig“ und kann zur Konsolidierung übergehen?              

Wir sagen Nein! Deutschland ist auf dem Weg, auch in Hessen leistet der LWV hier wichtige Pionierarbeit, aber wir sind nur weit von einer vollständigen Umsetzung der Behindertenrechte entfernt.

Kürzungen in dieser Phase kommen zur Unzeit!

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